Motorradführerschein B196 – A1 (125ccm) mit Autoführerschein
Mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis - Verordnung vom 23.12.2019 ist es ab sofort möglich, unter folgenden Voraussetzungen bestimmte Motorräder mit dem Autoführerschein zu fahren.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Fahrerschulung "B196" (bei uns in der Fahrschule)
Da es sich um eine reine Schulungsmaßnahme handelt, wird keine theoretische oder praktische Prüfung gefordert.
Die Schulung besteht aus mindestens:
- 4 x klassenspezifischer Motorradunterricht á 90 Min.
- 5 x praktische Übungen á 90 Min. ( 10 Fahrstunden á 45 Min. )
Nach erfolgreichem Abschluss der Fahrerschulung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit welcher Sie nun die Möglichkeit haben, bei Ihrer zuständigen Behörde Ihre Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen.
Was genau darf ich dann eigentlich fahren ?
Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.
Achtung! Diese Eintragung gilt nur national, es darf also ausschließlich in Deutschland gefahren werden !
Die Schulung beginnt ab 850 EUR ,- inkl. 19 % Mwst. und beinhaltet die vorgeschriebene Mindestausbildung. Die zusätzlichen Kosten beim Landratsamt betragen 28,60 € für den Antrag + 7,80 € für das neue Führerscheindokument, die direkt durch Dich beim Landratsamt zu entrichten sind.
Sollten weitere Fahrstunden benötigt /gewünscht werden, können diese zum normalen Fahrstundenpreis dazugebucht werden.