Klasse BE
Berechtigt zum Führen von Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg z. GM.
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Theoretische Ausbildung und Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre - oder 17 Jahre mit Begleitperson = siehe auch "Fahren ab 17" berechtigt zum Führen von Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 Kg bis 3.500 Kg zGM.
Somit beträgt das z GM der Kombination maximal: Kraftwagen 3.500 Kg + Anhänger 3.500 Kg = 7.000 Kg.
Ausbildung, Übungsstunden nach Talent und Können, vorgeschrieben Sonderfahrten: 3 Überland, 1 Autobahnen, 1 Nachtfahrt
Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt mind. 45 Minuten.
Kosten der Fahrschule:
Grundbetrag | € 180,00 |
Sonderfahrten a 45 min | € 85,00 x 5 = € 425,00 |
Praxis Prüfung | € 160,00 |
Grundkosten Fahrschule | € 765,00 |
Zzgl. Fahrstunden a 45 min | € 85,00 x ? nach Talent und Können |