Klasse B/ B 17 und neue Führerscheinklasse B197
Berechtigt zum Führen von Kraftwagen bis 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz).
Das zusätzliche Anhängergewicht darf 750 kg nicht übersteigen. In Kombination darf die gesamte z. GM nicht größer als 3,5 t sein.
Die Klasse B schließt die Klasse L und AM ein. Es dürfen Krafträder bis 50 ccm und 45 km/h gefahren werden.
Es dürfen Zug und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h gefahren werden.
Neue Führerscheinklasse B197:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit künftig auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen ( die in die normale Führerscheinausbildung der Klasse B/B17 integriert werden, z.B. im Rahmen der Sonderfahrten).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt erfolgt zur Hälfte innerorts und außerorts).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen künftig auch ganz normal Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Klasse BE
Berechtigt zum Führen von Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg z. GM
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Hier dürfen Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg z. GM geführt werden - jedoch ist die z. GM der Kombination auf maximal 4.250 Kg begrenzt.
Klasse A2
Neue Führerscheinklasse A2: Mehr Leistung auf die Straße bringen dürfen dagegen Motorradfahrer ab 18 Jahren: anstatt 25 dann 35 kW in der neuen Klasse A2 (Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg).
Für den Klassenaufstieg von A1 auf A2 oder A2 auf A gilt: Jeweils nach mindestens zwei Jahren mit praktischer Prüfung. Selbst beim Aufstieg in den unbegrenzten Fahrspaß der Klasse A. Mindestalter für den Direkteinstieg hier: 24 Jahre.
Klasse A1
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometern pro Stunde für den 16 und 17 Jahre alten Biker-Nachwuchs (Führerscheinklasse A1) wird ersatzlos gestrichen; die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 Kubikzentimetern gilt weiter. Dabei darf das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überschritten werden.
Mindestalter: 16 Jahre.
Klasse A Direkteinstieg
Berechtigt zum Führen von Krafträder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung.
Klasse AM
Berechtigt zum Führen von Mopeds und Mokicks mit max.45 km/h (bbh) und max. 50 ccm Hubraum.
Klasse L
Berechtigt zum Führen von Zugmaschienen bis max. 32 km/h bbh (mit Anhänger 25 km/h) und selbstfahrenden Arbeitsmaschienen bis max.25 km/h. Mindestalter: 16 Jahre