Klasse B/ B 17 und B197

Berechtigt zum Führen von Kraftwagen bis 3,5 t z. G. und max.8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz).
Das zusätzliche Anhängergewicht darf 750 kg nicht übersteigen es sei denn, die Leermasse des Zufahrzeuges ist größer als die z. G. des Anhängers. In Kombination darf die gesamte z. G. nicht größer als 3,5 t sein.
Die Klasse B schließt die Klasse L und M ein es dürfen Krafträder bis 50 ccm und 45 km/h gefahren werden.
Es dürfen Zug und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h gefahren werden.

Ausbildung, Teilnahme an 14 Doppelstunden Theorieunterricht (12 Stunden Grundstoff + 2 Stunden Zusatzstoff Klasse B)  und Fahrstunden nach Talent und Können, Sonderfahrstunden 5 Überland, 4 Autobahnen, 3 Nachtfahrten.

 

Neue Führerscheinklasse B197:

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit künftig auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird:
 

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen ( die in die normale Führerscheinausbildung siehe Klasse B/B17 integriert werden, z.B. im Rahmen der Sonderfahrten).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt erfolgt zur Hälfte innerorts und außerorts).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen künftig auch ganz normal Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Kosten der Fahrschule:

Grundbetrag € 550,00
Lernmaterial kostenlos
Sonderfahrten a 45 min € 80,00 x 12 = € 960,00
Theorie Prüfung € 60,00
Praxis Prüfung € 160,00
Grundkosten Fahrschule € 1650,00
   
Zzgl. Fahrstunden a 45 min € 80,00 x ? nach Talent und Können
Zzgl. Simulatorstunden a 45 min € 40,00 x ? zu Beginn
   
   
Preisbeispiele:  
Grundkosten 1730 € zzgl. 15 Übungsstunden = 2930 €  
Grundkosten 1730 € zzgl. 20 Übungsstunden = 3330 €