Begleitetes Fahren ab 17

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur bei Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden.

  • 1 biometrisches Passfoto
  • eine Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs ( 2 Jahre Gültigkeit)

Anfoderungen an die Begleitperson:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • die Begleitperson muss seit mind. 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein.
  • für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel i.s.d.§24a StVG