Begleitetes Fahren ab 17
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur bei Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden.
- 1 biometrisches Passfoto
- eine Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs ( 2 Jahre Gültigkeit)
Anfoderungen an die Begleitperson:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- die Begleitperson muss seit mind. 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein.
- für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel i.s.d.§24a StVG