Klasse A1
Berechtigt zum führen von Leichtkrafträdern bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 KW (15 PS).
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometern pro Stunde für den 16 und 17 Jahre alten Biker-Nachwuchs (Führerscheinklasse A1) wird ersatzlos gestrichen; die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 Kubikzentimetern gilt weiter. Dabei darf das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überschritten werden.
Mindestalter: 16 Jahre.
Ausbildung:
Die Teilnahme an 16 Doppelstunden Theorie Unterricht, Fahrstunden nach Talent und Können, Sonderfahrten 5 Überland, 4 Autobahnen, 3 Nachtfahrten.
Kosten der Fahrschule:
Kosten der Fahrschule: | |
Grundbetrag | € 450,00 |
Lernmaterial | kostenlos |
Sonderfahrten a 45 min | € 85,00 x 12 = € 1020,00 |
Theorie Prüfung | € 60,00 |
Praktische Prüfung | € 160,00 |
Grundkosten Fahrschule | € 1690,00 |
Zzgl. Fahrstunde a 45 min | € 85,00 x ? nach Talent und Können |
Preisbeispiel: | |
Grundkosten 1690 € zzgl. 5 Übungsstunden = 2115 € | |
Grundkosten 1690 € zzgl. 8 Übungsstunden = 2370 € |