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Welche Führerscheinklassen gibt es ab welchem Alter?

Folgende Klassen kannst Du mit dem enstprechenden Alter erwerben:

ab 15 Jahren:

  • Mofa Prüfbescheinigung

Erforderlich sind für diese Prüfbescheinigung 6 Doppelstunden Theorie und 2 Fahrstunden. ( Eine Antragsstellung über das Landratsamt ist für die Mofabescheinigung nicht nötig). Die Mofaprüfbescheinigung kostet pauschal 250 Euro zzgl. 23,80 € für die Theorieprüfung, diese sind gesondert beim TüV zu entrichten.

ab 16 Jahren:

  • Klasse A1
  • Klasse AM
  • Klasse L

ab 17 Jahren:

  • begleitetes Fahren Klasse B und BE
  • Klasse AM und L sind automatisch beim Erwerb von Klasse B & BE enthalten und dürfen ohne Begleitung gefahren werden.

ab 18 Jahren:

  • Klasse B
  • Klasse BE
  • Klasse A2

ab 24 Jahren (20 Jahre):

  • Klasse A – bzw. 20 Jahre reicht aus bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Wie kann ich mich anmelden?

Du kannst Dich immer zu den Bürozeiten bei uns anmelden. Diese sind in Überlingen jeweils Montag & Donnerstag um 18 Uhr. In Uhldingen finden diese Dienstag & Mittwoch um 18 Uhr statt. Du kannst im Anschluss auch gleich am Theorieunterricht teilnehmen, der jeweils um 18.30 Uhr beginnt.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

Mitbringen musst Du erstmal überhaupt nichts. Den Antrag erhälst Du von uns und zur Abgabe benötigt Du dann den Sehtest, Lichtbild und den Erste Hilfe Kurs ( den übrigens bei uns absolvieren kannst).

Was kostet mein Führerschein und wieviele Fahrstunden benötige ich?

Die Anzahl der Fahrstunden ist bei den Sonderfahrten gesetzlich geregelt - Überland 5 Stunden à 45 Minuten, Autobahn 4 Stunden à 45 Minuten, Nacht 3 Stunden à 45 Minuten. Dazu kommen die Übungsstunden die je nach Können unterschiedlich ausfallen. Über unsere Preise kannst Du dich in der Übersicht Preise & Klassen informieren. Je nach Können, deinem Terminkalender und benötigten Fahrstunden ist die Dauer des Führerscheinerwerbs abhängig. Weitere Infos geben wir Dir natürlich gerne bei der Anmeldung.

Wann kann ich zur Theorieprüfung?

Du musst für die Theorieprüfung alle entsprechenden Theoriestunden (Grundstoff + klassenspezifischer Zusatzstoff) für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse absolviert haben. Dann muss der Antrag vom Landratsamt gestellt werden, dass du für die Prüfung zugelassen bist. 

Wenn du jetzt genug gelernt hast und dich fühlst, kannst du die Prüfung beim TÜV ablegen.

Du kannst frühestens drei Monate vor dem jeweiligen Mindestalter die Theorieprüfung ablegen.

Wann kann ich zur praktischen Prüfung?

Du stellst die praktische Fahrprüfung dar, in der du davon überzeugt bist, dass alle Lernziele erreicht wurden und du die Prüfung auch meistern kannst. A m Prüfungstag fährt, neben eurem Fahrlehrer / eurer Fahrlehrerin, auch der Prüfer auf dem Rücksitz mit. Frühestens darfst Du jedoch einen Monat vor dem Mindestalter für die beantragte Klasse antreten.