Klasse B/ B 17 und neue Führerscheinklasse B197

Berechtigt zum Führen von Kraftwagen bis 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz).

Das zusätzliche Anhängergewicht darf 750 kg nicht übersteigen. In Kombination darf die gesamte z. GM nicht größer als 3,5 t sein.

Die Klasse B schließt die Klasse L und AM ein. Es dürfen Krafträder bis 50 ccm und 45 km/h gefahren werden.
Es dürfen Zug und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h gefahren werden.

 

Neue Führerscheinklasse B197:

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit künftig auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird:
 

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen ( die in die normale Führerscheinausbildung der Klasse B/B17 integriert werden, z.B. im Rahmen der Sonderfahrten).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt erfolgt zur Hälfte innerorts und außerorts).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen künftig auch ganz normal Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

 

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Klasse BE

Berechtigt zum Führen von Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg z. GM

Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

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Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Hier dürfen Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg z. GM geführt werden - jedoch ist die z. GM der Kombination auf maximal 4.250 Kg begrenzt.

Klasse A2

Neue Führerscheinklasse A2: Mehr Leistung auf die Straße bringen dürfen dagegen Motorradfahrer ab 18 Jahren: anstatt 25 dann 35 kW in der neuen Klasse A2 (Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg).

Für den Klassenaufstieg von A1 auf A2 oder A2 auf A gilt: Jeweils nach mindestens zwei Jahren mit praktischer Prüfung. Selbst beim Aufstieg in den unbegrenzten Fahrspaß der Klasse A. Mindestalter für den Direkteinstieg hier: 24 Jahre.

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Klasse A1

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometern pro Stunde für den 16 und 17 Jahre alten Biker-Nachwuchs (Führerscheinklasse A1) wird ersatzlos gestrichen; die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 Kubikzentimetern gilt weiter. Dabei darf das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überschritten werden.

Mindestalter: 16 Jahre.

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Klasse A Direkteinstieg

Berechtigt zum Führen von Krafträder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung.

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Klasse AM

Berechtigt zum Führen von Mopeds und Mokicks mit max.45 km/h (bbh) und max. 50 ccm Hubraum.

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Klasse L

Berechtigt zum Führen von Zugmaschienen bis max. 32 km/h bbh (mit Anhänger 25 km/h) und selbstfahrenden Arbeitsmaschienen bis max.25 km/h. Mindestalter: 16 Jahre

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